Aikido im SV Boostedt
Schön, dass Du uns gefunden hast. Wenn Du Interesse hast, mehr über Aikido zu erfahren, oder Aikido zu lernen, bist Du bei uns genau richtig.
Auf unserer Website findest Du die wichtigsten Informationen zu Aikido, zum Training und zu unsrem Verein. Schaue Dir alles in Ruhe an und frage uns, wenn Du mehr wissen möchtest.
Am besten ist es aber, wenn Du einfach zum Training kommst und mitmachst. Wir laden jeden, der mindestens 9 Jahre alt ist, herzlich dazu ein.
Wir freuen uns auf Dich!
Die kleine Sporthalle wird am 16.11.2022 für den Trainingsbetrieb gesperrt.
Vorbemerkungen: Aikido ist eine japanische Kampfkunst. Grundsätzlich werden Wurf- und Hebeltechniken bei engem Körperkontakt geübt. Eine intensive Ein- und Ausatmung ist ebenfalls Teil der Übung. Ständiger Partnerwechsel ist ein Trainingsgrundsatz. Dies kann dazu geführt haben, dass so zwar auch die Immunkraft der Trainierenden herausgefordert und damit bisher auch gestärkt wurde, dennoch ist zu unterstellen, dass ein an Covid-19 infizierter Aikidoka, der an dem Training teilnimmt und auch ansteckend ist, ihren/seinen Trainingspartner mit höchster Wahrscheinlichkeit ebenfalls ansteckt. Die Teilnahme am Training steht daher in der Eigenverantwortung jedes Aikidoka bzw. bei Kindern und Jugendlichen bei deren Erziehungsberechtigten. Zur Minderung einer Ansteckungswahrscheinlichkeit werden neben den unten aufgeführten Regeln für den Trainingsbetrieb für die am Training Teilnehmenden folgende zusätzlichen Bedingungen für die private Lebensführung verlangt:
- Nach Rückkehr von einer Urlaubsreise aus einem Corona-Risikogebiet ist die Teilnahme am Training erst nach Ablauf einer 14-tägigen Wartezeit erlaubt.
- Setzt sich jemand bekannten erhöhten Ansteckungsrisiken (Teilnahme an Massenveranstaltungen ohne dauerhafte Wahrung von Mindestdistanzen, längerer Aufenthalt in Innenräumen bei großer Personenanzahl und wechselnden Kontakten, schwacher Lüftung oder intensiver Atmung wie Singen, Lachen etc.) aus, ist vor Aufnahme des Aikido-Trainings ein Corona-Test oder ebenfalls eine 14-tägige Wartezeit (siehe oben) einzuhalten.
- Zeigen sich Covid-19-Erkrankungssymptome (erhöhte Körpertemperatur, anhaltender „trockener“ Husten, Schnupfen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn etc.), ist die Teilnahme am Training nicht erlaubt. Der/die Betroffene wird gebeten, den Arzt aufzusuchen.
Trainingsregeln:
- Das Betreten der Sporthalle und die Teilnahme am Training ist nur erlaubt, wenn ein vollständiger und noch wirksamer Corona-Impfschutz besteht (sog. „2G“-Regel). Dies ist dem verantwortlichen Trainer bei Aufforderung vor dem Training nachzuweisen. Auch Zuschauer unterliegen dieser Regelung.
- Abweichend hiervon dürfen Kinder und Jugendliche nur geimpft bzw. nur dann teilnehmen, wenn sie am schulischen Testkonzept beteiligt sind. Dies ist der Trainerin einmalig nachzuweisen.
- Kinder und Jugendliche dürfen nur geimpft bzw. nur teilnehmen, wenn sie am schulischen Testkonzept beteiligt sind. Gehören gehören sie einer Risikogruppe an, ist die Trainingsteilnahme nur mit einer (formlosen) schriftlichen Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten möglich.
- Vor der Sporthalle sowie innerhalb auf dem Weg zur Tatami (Übungsmatte) ist zu Angehörigen anderer Sportgruppen vor und nach den Aikido-Trainingszeiten ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
- Treffpunkt ist vor der Halle, der Trainer/die Trainerin werden auf Einhaltung der Abstandsregeln achten.
- Die Duschräume dürfen benutzt werden. Die Kinder und Jugendlichen werden gebeten, in Aikido-Trainingskleidung zu erscheinen, wenn die Witterungsverhältnisse bzw. Transportformen dies zulassen. Straßen-/Hallenschuh-Wechsel darf wie bisher nur in den Umkleideräumen vorge-nommen werden.
- Vor dem Training sind Hände und Füße gründlich zu waschen. Die Kinder und Jugendlichen werden gebeten, dies bereits zu Hause zu erledigen.
- Beim Training ist der Körperschweiß mit einem „Schweißtuch“ aufzusaugen, daher bitte ein dafür geeignetes Handtuch mitführen.
- Das WC darf nur in dringendem Fall benutzt werden.
- Die Trainer führen eine Anwesenheitsliste und bewahren diese 6 Wochen auf.
- Zuschauer haben in der Sporthalle eine Atemschutzmaske zu tragen.
- Trainingsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, werden ermahnt und im Wiederholungsfall vom Training ausgeschlossen.
Diese Regeln werden allen Angehörigen der Aikido-Abteilung vorab bekanntgegeben.
Ulrich Schümann, Abteilungsleiter Aikido
Hartwig Puhlmann, 1. Vorsitzender
Ab dem 17.11.2021 trainieren wir mittwochs 15 Minuten später von 19:30-21:30 Uhr. Bis auf Weiteres gilt für das Training die "2G-Regel".
Seit dem 28. Juli 2021 trainieren wir wieder! Sollte jemand noch nicht vollständig gegen Corona geimpft sein und an dem Training teilnehmen wollen, bitte ich um Verbindungsaufnahme mit mir. Herzliche Grüße Ulrich Schümann